Tipps für UnternehmensgründerInnen und Startups
Aus jahrelanger und aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Sie in der Gründungsphase und den ersten Jahren Ihrer Selbständigkeit ganz spezielle Herausforderungen zu bewältigen haben, insbesondere bei der Finanzierung, den Steuern, der Sozialversicherung und der Büro-Organisation.
Zum Beispiel werden gerade bei der Finanzierung in der Gründungsphase leider oftmals Fehler gemacht, die sich langfristig negativ auswirken. Zum Glück kann man gegensteuern! Es macht Sinn, dass Sie sich gerade in der Gründungsphase gut beraten lassen.
Ich bin seit kurzem auch in den Berater-Pool der Wirtschaftskammer aufgenommen worden, und fungiere nun dort als offizieller Berater der WK für alle Mitgliedsbetriebe.
Viel wichtiger ist jedoch, dass ich dadurch geförderte Beratungen für Sie ermöglichen kann, beispielsweise zu Ihren Finanzierungsthemen.
Im Folgenden habe ich einige Überlegungen für Sie zusammengestellt, welche Sie insbesondere bei ihrer Unternehmensgründung und in den ersten Jahren Ihrer Selbständigkeit beachten sollen.
Bitte nehmen Sie jedoch gerade zu Beginn Ihrer Selbständigkeit fundierte Beratung in Anspruch. Ich habe immer wieder neue Klienten, welche zu mir kommen, wo genau diese Fehler passiert sind. Fehler, die oftmals teuer bezahlt werden müssen.
Finanzierung – worauf Sie achten sollten –
Fehler, die Sie vermeiden sollten:
1. Es macht keinen Sinn, dass Sie Ihre gesamten Ersparnisse für Ihre Unternehmensfinanzierung ausgeben!
Warum ist das so?
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Ihre Ersparnisse, zumindest Teile davon sind für Krisenzeiten zu reservieren.
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Investitionen in Ihr neues Unternehmen sollten Sie mittels Kredit oder Leasing finanzieren.
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Beachten Sie dabei Ihre Kredit-Rückzahlungsfähigkeit.
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Diese berechnen Sie am besten mit einem Budget und mit einen davon abgeleiteten Finanzplan.
2. Sie sollen in der Gründungsphase nicht alles mit Eigenmitteln finanzieren – sondern mit längerfristigen Fremdfinanzierungen arbeiten!
Was meine ich damit?
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In der Gründungsphase tätigen Sie viele Ausgaben, welche INVESTITIONEN darstellen.
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Mit den Investitionen die Sie tätigen, erwarten Sie sich – langfristig und beständig – Einnahmen.
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Investitionen sollen längerfristig – man sagt auch fristenkongruent – finanziert werden.
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Ein Haus, sowohl das private Wohnhaus als auch das Betriebsgebäude, finanziert man in aller Regel nicht (komplett) mit Eigenmitteln. Sondern es werden Kredite aufgenommen, welche so lange zurückgezahlt werden, so lange man das Haus bzw. Betriebsgebäude nutzt. Nicht ganz so lange, zugegeben, aber in der Regel wird auf 20 oder 25 Jahre finanziert.
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Zurückgezahlt werden die Kredite mit den erwirtschafteten Einnahmen (Gewinne, bzw. genauer gesagt mit den „freibleibenden Cash Flows“).
3. Machen Sie nicht den Fehler Ihren Unternehmensaufbau über Ihren Betriebsmittelkredit (=Girokonto) zu finanzieren!
Was meine ich damit?
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In der Gründungsphase tätigen Sie viele Ausgaben, welche INVESTITIONEN darstellen.
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Das sind Ausgaben für Ihre Produktions-Anlagen, Ihre Ordinations-Ausstattung, PC, Notebook, etc.
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Aber darunter fallen auch Ausgaben für den Aufbau Ihrer Organisation, Ihres Teams, Ihres Kundenstockes, die Anschaffung Ihres Warenlagers, usw!!!
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Personalkosten können in der Gründungsphase oftmals nicht 1:1 weiterverrechnet werden. D.h. Sie haben Ausgaben und die Einnahmen kommen erst (viel) später und in Raten.
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Wenn Sie derartige Ausgaben über Ihr Girokonto finanzieren, wird es sehr mühsam und lange dauern, dass Sie sich davon erholen und Ihr Girokonto positiv wird.
Die Lösung
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Erarbeiten Sie mit mir den Ausgabenplan, den Einnahmenplan (Budget) und die passende Finanzierung dazu.
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Investitionen wie vorhin beschrieben bedürfen einer längerfristigen Finanzierung – eben weil Sie die Einnahmen dazu nicht sofort nach der Ausgabe erzielen können, sondern eben längerfristig.
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Führen Sie danach mit Ihrer Hausbank die Finanzierungsgespräche. Gerne unterstütze ich Sie dabei oder übernehme das für Sie!
Steuerliche Themen bei Unternehmensgründer*innen, Jungunternehmer*innen, Start-Up Unternehmen:
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Ganz wesentlich spielt hier die gewählte Rechtsform eine Rolle, weil unterschiedliche steuerliche Konsequenzen damit einhergehen.
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Im Zeitpunkt der Unternehmensgründung ist oftmals ausreichend einfache Unternehmensformen zu wählen:
o Wenn Sie mit einem oder zwei Partnern ein Unternehmen gründen, dann z.B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR).
o Die Gründung ist einfach und günstig. Die Beratungskosten und die Buchhaltungskosten ebenso. -
Haftungsrechtlich kann jedoch eine GbmH erforderlich sein, z.B. im Baugewerbe.
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Auch für die Außenwirkung ist es manchmal hilfreich, eine GmbH zu gründen
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Jede Rechtsform hat unterschiedliche steuerliche Auswirkungen, bietet aber auch unterschiedliche Möglichkeiten für Sie als Unternehmensgründer!
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So zum Beispiel kann die Gründung einer GmbH Sinn machen, wenn Sie die Gewinne im Unternehmen belassen wollen. Deshalb sinnvoll, weil die Gewinne nur mit 25 % besteuert werden, bei einer anderen Unternehmensform mit bis zu 55 %!
Grundsatzfragen zur Rechtsform habe ich in einem gesonderten Steuertipp bereits für Sie zusammengestellt:
https://www.brych.at/steuertipp-rechtsform
Ihre Sozialversicherung – was Sie dabei beachten sollen:
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Mindestbeiträge für Unternehmensgründer
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Fixe Beiträge in der Krankenversicherung die ersten beiden Jahre es kommt zu keiner Nachbemessung.
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Befreiung von der vollen Sozialversicherung sollten Sie beantragen, wenn Sie
o Neben Ihrer Selbständigkeit ein Dienstverhältnis haben und dort voll kranken- und pensionsversichert sind.
o Sich mit ihrem Partner mitversichern lassen können (Achtung für Gründerinnen in diesem Fall haben Sie jedoch keinen Anspruch auf Wochengeld!!!) -
Die Beiträge welche Sie zahlen müssen, werden immer in zwei Schritten berechnet:
o Vorläufige Berechnung zu Beginn eines jeden Jahres (aber auf Basis des Gewinnes des 3.vorangegangenen Kalenderjahres!)
o Endgültige Berechnung immer dann, wenn für das entsprechende Kalenderjahr Ihr Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt kommt!!
o Dabei werden die vorläufigen Beiträge mit den endgültigen Beiträgen gegenübergestellt und die Differenz ist nachzuzahlen.
o Oftmals kommt es da zu erheblichen Nachzahlungen!!
o Als Unternehmensgründer ist man sich dessen leider oft nicht bewusst, auch weil die Nachzahlung immer 1 bis 2 Jahre später vorgeschrieben wird.
o Auch muss man Acht geben weil die vorläufigen Beiträge ja immer vom Gewinn des drittvorangehenden Jahres berechnet werden. Der Gewinn damals kann wesentlich vom aktuellen Gewinn abweichen!!
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Meine Empfehlung :
o Wir berechnen ihren vorläufigen Gewinn noch vor Jahresende und passen die Beiträge schon rechtzeitig an die endgültige Höhe an!!
o Das bringt Ihnen eine zusätzliche Steuergutschrift vom Finanzamt und Sie bekommen keine Nachzahlung.
Was sollten Sie bei Ihrer Büroorganisation beachten:
Gerade als Unternehmensgründer haben Sie unendlich viele Aufgaben zu erledigen. Daher empfehle ich Ihnen, ihre Büroorganisation von Anfang an effizient aufzubauen.
Damit ersparen Sie sich Zeit, behalten den Überblick und haben mehr Zeit für Ihre Kunden und Ihr Geschäft! Mein Team und ich unterstützen Sie dabei tatkräftig. Wir haben jahrelange Erfahrung damit.
Einige Beispiele:
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Ihre Belegablage ich empfehle Ihnen diese digital vorzunehmen. Wie das geht, zeige ich Ihnen in meiner Kanzlei oder bei Ihnen im Betrieb.
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Ihre Rechnungen da gibt es einfache Programme, mit denen Sie zeitsparend ihre Rechnungen schreiben können und noch vieles mehr.
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Ihre Buchhaltung ab einem bestimmten Belegvolumen empfehle ich Ihnen diese ebenfalls digital vorzubereiten. Wie das geht, zeige ich Ihnen gerne.
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Ihre Überweisungen ab einer bestimmten Unternehmensgröße und Rechnungen macht es Sinn Ihre Überweisungen automatisiert vorzunehmen. Gerne zeige ich Ihnen, wie Sie auch dieses Thema angehen können.
Schlusssatz
Ein Berg von Aufgaben und Themen, welchen Sie als Unternehmensgründer und Jungunternehmer zu bewältigen haben. Und das neben ihrem eigentlichen Geschäft! Gewaltig, was Sie da alles schaffen (müssen). Daher empfehle ich Ihnen, sich dabei unterstützen zu lassen von einem erfahrenen Steuerberater und seinem Team.
Ich würde mich freuen, wenn ich Sie dabei unterstützen darf und stehe Ihnen für all Ihre Fragen als Unternehmensgründer*in und Jungunternehmer*in gerne zur Verfügung.
Mag. Thomas Brych, Steuerberater und Unternehmensberater
Mag. Thomas Brych
Steuerberater und Unternehmensberater
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Buchhaltungen seit 1994
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Bilanzierung und Steuerrecht seit 1996
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Abteilungsleitung seit 2001
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Digitalisierung in der Verwaltung seit 2002
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Prozessmanagement seit 2006
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Unternehmensberatung seit 2010
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Lohnverrechnung seit 2012
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Wirtschaftsprüfung seit 2019
Kundenmeinungen: Überzeugen Sie sich selbst!
„Unser Steuerberater Thomas Brych mit seinem sympathischen Team ist ein zuverlässiger Partner für den Verein Westwinkel, der sowohl die steuerlichen Angelegenheiten als auch die Personalverrechnung kompetent und stets fristgerecht für uns abwickelt. Unser Verein mit 187 Mitgliedern fühlt sich bestens beraten und somit gut aufgehoben.“
Alfred Buchberger
Verein Westwinkel
,,Positiv an der Zusammenarbeit mit der Kanzlei Brych ist die gleichbleibend gewissenhafte und kompetente Arbeitsweise, sowie die ganzheitliche Betreuung in allen steuerlichen und rechtlichen Belangen, samt Buchhaltung und Lohnverrechnung.
Auf eine gute, persönliche Kommunikation wird von allen Teammitgliedern Wert gelegt, so können wir diese auch als sehr gelungen rückmelden.
Bei Fragen und eventuellen Hilfestellungen reagieren Herr Mag. Brych und sein Team sehr kompetent und sind jederzeit an guten Lösungen bemüht."
Christian Findt und Edgar Aflenzer
Ch. Findt und E. Aflenzer GesmbH
,,Der Bioverband Erde & Saat hat mit der Kanzlei Brych einen verlässlichen und verantwortungsvollen Partner in Sachen Lohnverrechnung und Steuerberatung gefunden. Es ist nicht nur die zuverlässige Abrechnung unserer MitarbeiterInnen, sondern auch das darüber hinaus gehende Engagement zur gesamtheitlichen Betrachtung und Weiterentwicklung unseres Verbandes, welches Mag. Brych auszeichnet."
Mag. Wolfgang Plaimer
Bio-Verband Erde & Saat
,,Herr Mag. Brych ist kompetent, fachlich versiert und überaus genau bei der Ausarbeitung diverser Projekte. Für uns zeichnet sich ein guter Steuerberater, wie er einer ist, dahingehend aus, dass er Fragen beantwortet, die wir noch gar nicht gestellt haben (bzw. die sich uns noch gar nicht gestellt haben). Wir bekommen von Mag. Brych detaillierte und gute ausgearbeitete Varianten zu Problemlösungen, oft verbunden mit einer neuen Idee. Die freundliche und zuvorkommende Art von Mag. Brych macht es Klienten wie uns einfach, mit ihm zusammen zuarbeiten. Wir wissen unsere Anliegen sind in besten Händen!"
Elisabeth und Manfred Gansterer
TECHNOCO LASER MASCHINENTECHNIK GMBH aus St. Valentin