Spekulationsfrist und die Änderung der
Besteuerung von Krypto-Assets ab 1.3.2022
Nur bei ganz wenigen Einkunftsquellen ist nach Ablauf eines Jahres der Gewinn steuerfrei (genauer gesagt „einkommensteuerfrei“). Diese Jahresfrist nennt man auch Spekulationsfrist.
Wenn Sie z.B. Gold als private Geldanlage kaufen und nach einem Jahr verkaufen, bleibt Ihnen der Gewinn daraus zu 100 % und Sie müssen keine Einkommensteuer an das Finanzamt abliefern. Ganz allgemein betrifft diese Steuerfreiheit nur Gewinne aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern im Privatvermögen, welche keine Wertpapiere oder keine Immobilien sind. Darunter fallen eben alle Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin oder auch Kryptowährungen („Krypto Assets“).
Neu ab 2022 ist, dass Gewinne aus dem Verkauf aus Krypto Assets nun auch
steuerpflichtig werden, wenn die Spekulationsfrist am 1.3.2022 noch nicht abgelaufen ist.
Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten eines steuerschonenden Vermögensaufbaues.
Ihr Steuerberater Mag. Thomas Brych
und sein Expertenteam
Mag. Thomas Brych
Steuerberater und Unternehmensberater
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Buchhaltungen seit 1994
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Bilanzierung und Steuerrecht seit 1996
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Abteilungsleitung seit 2001
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Digitalisierung in der Verwaltung seit 2002
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Prozessmanagement seit 2006
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Unternehmensberatung seit 2010
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Lohnverrechnung seit 2012
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Wirtschaftsprüfung seit 2019
Kundenmeinungen: Überzeugen Sie sich selbst!
,,Herr Mag. Brych ist kompetent, fachlich versiert und überaus genau bei der Ausarbeitung diverser Projekte. Für uns zeichnet sich ein guter Steuerberater, wie er einer ist, dahingehend aus, dass er Fragen beantwortet, die wir noch gar nicht gestellt haben (bzw. die sich uns noch gar nicht gestellt haben). Wir bekommen von Mag. Brych detaillierte und gute ausgearbeitet Varianten zu Problemlösungen, oft verbunden mit einer neuen Idee. Die freundliche und zuvorkommende Art von Mag. Brych macht es Klienten wie uns einfach, mit ihm zusammen zuarbeiten - wir wissen unsere Anliegen sind in besten Händen!"
Elisabeth und Manfred Gasterer
(Geschäftsführer)
TECHNOCO LASER MASCHINENTECHNIK GMBH aus St. Valentin
„Unser Steuerberater Thomas Brych mit seinem sympathischen Team ist ein zuverlässiger Partner für den Verein westwinkel, der sowohl die steuerlichen Angelegenheiten als auch die Personalverrechnung kompetent und stets fristgerecht für uns abwickelt. Unser Verein mit 187 Mitgliedern fühlt sich bestens beraten und somit gut aufgehoben.“
Alfred Buchberger
(Projektleiter)
Verein Westwinkel
Positiv an der Zusammenarbeit mit der Kanzlei Brych ist die gleichbleibend gewissenhafte und kompetente Arbeitsweise, sowie die ganzheitliche Betreuung in allen steuerlichen und rechtlichen Belangen,samt Buchhaltung und Lohnverrechnung.
Auf eine gute, persönliche Kommunikation wird von allen Teammitgliedern Wert gelegt, so können wir diese auch als sehr gelungen rückmelden.
Bei Fragen und eventuellen Hilfestellungen reagieren Herr Mag. Brych und sein Team sehr kompetent und ist jederzeit an guten Lösungen bemüht.
Christian Findt und Edgar Aflenzer (Geschäftsführer)
Christian Findt und Edgar Aflenzer GesmbH