Anspruchszinen für Steuernachzahler
Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!
Heuer wieder Anspruchszinsen für Steuernachzahlungen 2021
Ab 1. Oktober kommt es für Nachzahlungen aus der Einkommen- und
Körperschaftsteuer des vorigen Kalenderjahres zur Verrechnung von Anspruchszinsen (derzeit 1,88 %p. a.), wenn Ihre Steuererklärungen 2021 nach dem 30.9.2022 eingereicht werden. f1
Das heißt, falls in diesem Fall Ihre Vorauszahlungen für 2021 wesentlich zu niedrig waren und Sie aufgrund wesentlich höherer Gewinne 2021 mit einer höheren Steuernachzahlung für 2021 rechnen müssen, dann können Sie die Verzinsung durch Leisten einer Anzahlung bis zum 30.9.2022 vermeiden.
Ein Beispiel: Steuernachzahlung für 2021 geschätzt: 20.000,--. Die Steuererklärungen werden im Jänner 2023 eingereicht --> Die Zinsen für 4 Monate wären rd. EUR 125,--
(EUR 20.000,-- x 1,88 % : 12 Monate x 4 Monate).
Zwei weitere Lösungsmöglichkeiten, welche ich Ihnen zu diesem Thema anbieten kann:
1. Sie haben die Möglichkeit, meiner Kanzlei die Zustellvollmacht für Ihre Finanzamt-Schriftstücke zu erteilen. Damit erhalten wir auch all Ihre Bescheide, also auch Vorauszahlungsbescheide. Dadurch wäre es uns möglich das Thema unterjährig für Sie zu klären.
2.Alternativ schicken Sie uns den bzw. die Vorauszahlungsbescheide umgehend durch und beauftragen uns mit der Überwachung Ihrer Steuernachzahlungen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Auskünften gedient zu haben und stehe Ihnen für weitere
Fragen dazu gerne zur Verfügung.
Ihr Steuerberater Mag. Thomas Brych


Mag. Thomas Brych
Steuerberater und Unternehmensberater
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Buchhaltungen seit 1994
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Bilanzierung und Steuerrecht seit 1996
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Abteilungsleitung seit 2001
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Digitalisierung in der Verwaltung seit 2002
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Prozessmanagement seit 2006
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Unternehmensberatung seit 2010
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Lohnverrechnung seit 2012
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Wirtschaftsprüfung seit 2019
Kundenmeinungen: Überzeugen Sie sich selbst!
„Unser Steuerberater Thomas Brych mit seinem sympathischen Team ist ein zuverlässiger Partner für den Verein westwinkel, der sowohl die steuerlichen Angelegenheiten als auch die Personalverrechnung kompetent und stets fristgerecht für uns abwickelt. Unser Verein mit 187 Mitgliedern fühlt sich bestens beraten und somit gut aufgehoben.“
Alfred Buchberger
(Projektleiter)
Verein Westwinkel
Positiv an der Zusammenarbeit mit der Kanzlei Brych ist die gleichbleibend gewissenhafte und kompetente Arbeitsweise, sowie die ganzheitliche Betreuung in allen steuerlichen und rechtlichen Belangen,samt Buchhaltung und Lohnverrechnung.
Auf eine gute, persönliche Kommunikation wird von allen Teammitgliedern Wert gelegt, so können wir diese auch als sehr gelungen rückmelden.
Bei Fragen und eventuellen Hilfestellungen reagieren Herr Mag. Brych und sein Team sehr kompetent und ist jederzeit an guten Lösungen bemüht.
Christian Findt und Edgar Aflenzer (Geschäftsführer)
Christian Findt und Edgar Aflenzer GesmbH