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Steuertipp - Investitionsprämie und Co 

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Seit 1.8.2020 bekommen Sie einen 7%igen Zuschuss für Ihre Investitionen. 14 % Zuschuss bekommen Sie für Ihre Investition in Digitalisierung, Ökologisierung und Life Science. 

Was viele nicht wissen ist, dass Sie für Digitalisierung derzeit bis zu 30 % Förderung bekommen können.

Das und welche Investitionen konkret mit 14 % gefördert werden, möchte ich Ihnen in diesem Steuertipp näherbringen.

Meine Empfehlung:

Investieren Sie nach Möglichkeit in Ihr Unternehmen. Eine 1-Jahresrendite von 14 % oder sogar 30 % werden Sie mit einer Alternative nur schwer erzielen. 

Die Steuertipps zur Investitionsförderung im Einzelnen:

Was müssen Sie beachten:

  • Sie können Ihre Förderung ab sofort und bis 28.02.2021 beantragen.

  • Mit der Investition muss vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein.

  • Sie müssen mindestens EUR 5.000, -- investieren, um eine Förderung beantragen zu können.

  • Bestimmte Investitionen werden nicht gefördert (Gebäude, Beteiligungen, klimaschädliche Investitionen z.B. PKW mit fossilen Treibstoffen – aber Hybrid-PKW ist förderbar!)

  • Bestimmte Ausgaben werden nicht gefördert (Eigenleistungen, Leasingraten, …)

  • Abrechnungen zu Förderungen von mehr als EUR 12.000, -- müssen von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden.

  • Link für die aws Investitionsprämie: https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/

  • Alle Bestimmungen zur Investitionsprämie finden Sie in den Richtlinien: https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Richtlinie/aws_Investitionspraemie_RL_2.pdf

1. Welche Investitionen werden mit erhöhten 14 % gefördert?

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Im Bereich Digitalisierung:

Investitionen zur 

  • Verbesserung oder Schaffung von EDV-Infrastruktur, 

  • Digitalisierung von Prozessen,

  • E-Commerce,

  • digitale Verwaltung,

  • Homeoffice etc.

 

  • Dabei werden Investitionen in Software UND die Digitalisierung unterstützende Hardware (Server, 3D-Drucker, Smart Office, …) gefördert!

  • Gefördert werden auch bestimmte bauliche Maßnahmen, wie z.B.

  • Anschlusskosten (Hochleistungsbreitnetze, Internet, Breitband, (Mobile) WLAN-Netze, (Mobiles) Netz)

  • Cloud-Lösungen

  • Datensicherheitssysteme

  • Investition in die Digitalisierung der Energienetze

  • Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)

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Im Bereich Ökologisierung:

  • Wärmepumpen, Biomasse Anlagen, Nah-/Fernwärme Anschlüsse, Thermische Solaranlagen

  • Thermische Gebäudesanierung: Wärmeschutz (Gebäude muss mind. 20 Jahre alt), Austausch von Fenster und Türen, Dämmung der obersten Geschossdecke

  • Energiesparen in Betrieben: Heizung, Energieverbrauch, Beleuchtung; mind. 10 % Einsparung erforderlich

  • Klimatisierung und Kühlung

  • Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger

  • Stromproduzierende Anlagen in Insellagen: Damit sind Anlagen ohne Netzzugang gemeint. Gefördert werden Pflanzenölblockheizkraftwerke, Windkraftanlagen und Elektrische Energiespeicher

  • Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe

  • Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe

  • Investition zur Luftreinhaltung.

  • Kreislaufwirtschaft - Rohstoffmanagement

  • Umweltschonende Bewirtschaftung gefährlicher Kreislaufwirtschaft – Abfälle Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

  • Forcierung der Elektromobilität, und alternative, fossil-freie Antriebe - gefördert werden:

  • Elektro-Fahrzeugen (BEV),

  • Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) sowie

  • E-Sonderfahrzeuge wie beispielsweise

    • E-Stapler,

    • E-Baumaschinen und

    • E-Traktoren.

  • Anschaffung von neuen Elektro-Fahrrädern und neuen Fahrrädern.

  •  E-Ladestationen an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist (Normalladen, beschleunigtes Laden, Schnellladen).

  • Radverkehr und Mobilitätsmanagement

  • Investitionen zum primären Zwecke der Wassereinsparung

  • Investitionen zum primären Zwecke des Schutzes der Biodiversität

  • Investitionen in Biodiversitäts- bzw. insektenfördernde Neuanlagen oder Umgestaltung bestehender Grünflächen auf Betriebsgelände

  • biodiversitätsfördernde Fassaden- und Dachbegrünungen

  • Renaturierung und Rückführung in Grünflächen aufgelassener Industrie- und Gewerbeflächen, insbesondere Entsiegelung von versiegelten Flächen.

Investitionen im Gesundheitsbereich (Life Science):

  • Investitionen in Anlagen zur Herstellung von Pandemieausrüstungen (wie z. B. Gesichtsmasken, Beatmungsgeräten, Schutzkleidungen etc.

2. Förderung bis zu 30 % im Bereich Digitalisierung – modernisieren Sie Ihre Verwaltung:

Das Beste kommt bekanntlich zum Schluss. 😉

Diese Förderung ist gerade für Klein-Betriebe und mittlere Betriebe interessant.

Weil dabei Investitionen von EUR 5.000, -- bis 20.000, -- gefördert werden und das mit 30 %!

Maximale Fördersumme EUR 5.000, --.

Aus meiner Erfahrung kommt man als Klein- und mittlerer Betrieb (bis 30, 50 Mitarbeiter) mit dem geförderten Rahmen jedenfalls aus, um seine Verwaltung zu modernisieren.

Die Förderschiene heißt KMU digital 2.1.

KMU digital 2.1 ist das Folgeprojekt von KMU digital 2.0. Die Anträge werden ebenfalls (wie die Investitionsprämie) über aws (aws Fördermanager) abgewickelt..

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Ich habe bei dieser Förderschiene in den letzten beiden Jahren Projekte für und mit einigen St. Valentiner und regionalen Unternehmer-Kollegen umgesetzt, sowie habe auch ich selbst meine eigene Kanzlei-Organisation dabei automatisiert und digitalisiert. Mehr finden Sie dazu hier: https://www.brych.at/automatisierung-und-digitalisierung

Für alle Fragen zum Ablauf dieser Förderschiene kann ich Ihnen daher aus eigener Erfahrung der letzten beiden Jahre gerne weiterhelfen.

Mehr dazu unter: https://www.kmudigital.at/

3. Einige grundsätzliche kaufmännische Tipps für Ihre Investitionsentscheidung:

 

Im Folgenden möchte ich Ihnen noch einige grundlegende kaufmännische, betriebswirtschaftliche Tipps und Informationen geben, welche für Ihre Investitionsentscheidung bedeutend sind:

Mit der Investition (im Gegensatz zum Konsum) geben Sie Geld aus für etwas, das Ihnen

  • zukünftig

  • und langfristig

  • einen besonderen Nutzen bringen soll, z. B.

    • höhere Umsätze,

    • eine Arbeits-, Zeit oder Kostenersparnis,

    • mehr Zufriedenheit oder

    • mehr Sicherheit.

Sie überlegen sich Ihre Investition sehr gut: Weil Sie mit der Investition Ihr Kapital langfristig binden! D.h. das Geld steht Ihnen für andere Vorhaben langfristig/längerfristig nicht mehr zur Verfügung.

Deshalb sollte auch die Finanzierungs-ART mitüberlegt werden (Eigenkapital oder Kreditfinanzierung).

Wann rechnet sich Ihre Investition?

Ihre Investition rechnet sich, wenn sie Gewinne damit erzielen, sozusagen Ihre Ausgabe eine Rendite abwirft (rentabel wird), das heißt, eine gewünschte Verzinsung abwirft: Das Kapital, das Sie für die Investition eingesetzt haben, verzinst sich.

 

Wie kann ich berechnen, ob sich meine Investition rechnet?

Dazu gibt es mehrere Berechnungen – mit unterschiedlichen Informationen zur Rentabilität Ihrer Investition:

Amortisationsdauer:

Dabei berechnet man, in welcher Zeit das eingesetzte Kapital wieder zurückfließt, sozusagen, wann der Zeitpunkt erreicht ist, dass man die Investitions-Ausgaben wieder verdient hat.

  • Praktiker Formel: 

    • Investitionsausgaben: jährlicher Gewinn

    • Beispiel: Ihre Investition kostet EUR 15.000, --. Durch diese Investition ersparen Sie sich jährlich Kosten von EUR 5.000, --.

    • 15.000 : 5.000 = 3

    • Ihre Investition hat sich in 3 Jahren amortisiert.

    • Nach den 3 Jahren sind die EUR 5.000, -- für andere Vorhaben frei verfügbar.

  • Exakte Berechnungen:

 

Diese sind möglich mittels sogenannter Finanzplan-Methode, bei der man sämtliche Ein- und Auszahlungen in Zusammenhang mit der Investition berücksichtigt, als auch die Giro-Stände und eventuelle Kredite periodenrichtig verzinst.

  • Entscheidend ist, dass sich eine Investition so rasch als möglich amortisiert.

  • Eine Amortisationsdauer von bis zu 3 Jahren ist jedenfalls sehr gut.

  • Bestimmte Investitionen, wie zum Beispiel Produktionsanlagen oder Gebäude sind längere Amortisationsdauern erforderlich.

 

Verzinsung der Investition:

Damit Sie beurteilen können, ob Ihre Investition erfolgreich war, müssen Sie sich die 2 folgenden Fragen stellen:

  • 1. Welche Rendite, welche Verzinsung erwarte ich mir von meiner Investition?

  • 2. Welche Rendite bekomme ich (bzw. erwarte ich), wenn ich das Kapital in eine andere Investition investiere, nämlich in eine Kapitalveranlagung (z.B. Aktien, …).

Sie müssen also mit einer Alternativ-Investition vergleichen.

 

Weiters ist entscheidend, dass Sie die künftig erwarteten Erträge (Gewinne, Verzinsung) auf den Zeitpunkt Ihrer Investition abzinsen, ansonsten es zu falschen Ergebnissen führt! Hierzu gibt es auch wiederum einige Rechenmodelle, unter anderem die Barwert-Methode.

Gerne berechne ich die Rentabilität Ihrer Investition, damit Sie Ihre Investitionsentscheidung fundiert treffen können.

Ich hoffe, Sie konnten ein wenig von meinem diesmaligen Steuertipp profitieren.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zu Ihrem Investitionsprojekt zur Verfügung.

Ihr Thomas Brych, Steuerberater und Unternehmensberater

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Mag. Thomas Brych

Steuerberater und Unternehmensberater

  • Buchhaltungen seit 1994

  • Bilanzierung und Steuerrecht seit 1996

  • Abteilungsleitung seit 2001

  • Digitalisierung in der Verwaltung seit 2002

  • Prozessmanagement seit 2006

  • Unternehmensberatung seit 2010

  • Lohnverrechnung seit 2012

  • Wirtschaftsprüfung seit 2019

Kundenmeinungen: Überzeugen Sie sich selbst!

„Unser Steuerberater Thomas Brych mit seinem sympathischen Team ist ein zuverlässiger Partner für den Verein Westwinkel, der sowohl die steuerlichen Angelegenheiten als auch die Personalverrechnung kompetent und stets fristgerecht für uns abwickelt. Unser Verein mit 187 Mitgliedern fühlt sich bestens beraten und somit gut aufgehoben.“

Alfred Buchberger

Verein Westwinkel

,,Positiv an der Zusammenarbeit mit der Kanzlei Brych ist die gleichbleibend gewissenhafte und  kompetente Arbeitsweise, sowie die ganzheitliche Betreuung in allen steuerlichen und  rechtlichen Belangen, samt Buchhaltung und Lohnverrechnung.

Auf eine gute, persönliche Kommunikation wird von allen  Teammitgliedern Wert gelegt, so können wir diese auch als sehr gelungen rückmelden.

Bei Fragen und eventuellen Hilfestellungen reagieren Herr Mag. Brych und sein Team sehr kompetent und sind jederzeit an guten Lösungen bemüht."

 Christian Findt und Edgar Aflenzer 

Ch. Findt und E. Aflenzer GesmbH

,,Der Bioverband Erde & Saat hat mit der Kanzlei Brych einen verlässlichen und verantwortungsvollen Partner in Sachen Lohnverrechnung und Steuerberatung gefunden. Es ist nicht nur die zuverlässige Abrechnung unserer MitarbeiterInnen, sondern auch das darüber hinaus gehende Engagement zur gesamtheitlichen Betrachtung und Weiterentwicklung unseres Verbandes, welches Mag. Brych auszeichnet."

Mag. Wolfgang Plaimer

Bio-Verband Erde & Saat

,,Herr Mag. Brych ist kompetent, fachlich versiert und überaus genau bei der Ausarbeitung diverser Projekte. Für uns zeichnet sich ein guter Steuerberater, wie er einer ist, dahingehend aus, dass er Fragen beantwortet, die wir noch gar nicht gestellt haben (bzw. die sich uns noch gar nicht gestellt haben). Wir bekommen von Mag. Brych detaillierte und gute ausgearbeitete Varianten zu Problemlösungen, oft verbunden mit einer neuen Idee. Die freundliche und zuvorkommende Art von Mag. Brych macht es Klienten wie uns einfach, mit ihm zusammen zuarbeiten. Wir wissen unsere Anliegen sind in besten Händen!"

Elisabeth und Manfred Gansterer

TECHNOCO LASER MASCHINENTECHNIK GMBH aus St. Valentin

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