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Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsform noch die geeignetste für Sie und Ihr Unternehmen ist!

Sie sind Unternehmer?

Stellen Sie sich bitte folgende 7 Fragen:

1. Hatten Sie im abgelaufenen Jahr stark steigende oder fallende Gewinne zu verzeichnen?

2. Haben Sie aktuell stark steigende oder fallende Gewinne zu verzeichnen?

3. Werden Sie Ihre Expansionspläne heuer oder nächstes Jahr realisieren?

4. Werden Sie Ihre Firma an die nächste Generation übergeben? 

5. Möchten Sie Ihre Verluste steuerlich verwerten?

6. Haben Sie Immobilien in Ihrem Betriebsvermögen?

7. Möchten Sie in der Pension ein gleich hohes Einkommen haben wie in der Ihrer aktiven Zeit?

Wenn Sie eine oder sogar mehrere dieser Fragen mit ,,JA" beanworten können, empfehle ich Ihnen, die Rechtsform Ihres Unternehmens von mir prüfen zu lassen!

Sie werden sehen, dabei kommen oftmals enorme Steuerreduktions-Effekte und Gestaltungsmöglichkeiten zum Vorschein!

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Mag. Thomas Brych

Steuerberater und Unternehmensberater

  • Buchhaltungen seit 1994

  • Bilanzierung und Steuerrecht seit 1996

  • Abteilungsleitung seit 2001

  • Digitalisierung in der Verwaltung seit 2002

  • Prozessmanagement seit 2006

  • Unternehmensberatung seit 2010

  • Lohnverrechnung seit 2012

  • Wirtschaftsprüfung seit 2019

Ich möchte Ihnen ein Beispiel aus meiner aktuellen Beratungspraxis geben: 

Eine Klientin von mir, ein lokales Unternehmen, hat sich seit ihrer Gründung vor einigen Jahren mittlerweile bestens etabliert. Das Jahr 2019 war gekennzeichnet mit hohen Gewinnen. Aufgrund der Corona-Krise kam es kurzfristig zu Kurzarbeit, die Aufträge mussten aufgrund allgemeinen Betretungsverbot terminlich neu organisiert werden. Die Geschäfte laufen mittlerweile – Gott sei Dank – wieder auf Normalniveau.

Die Auftragsbücher sind voll. Auch das Jahr 2020 verspricht ein gutes Ergebnis.

 

Was wurde gemeinsam mit den Geschäftsführern unternommen?

 

1. GmbH-Gründung

2. Einbringung der Betriebe der Gesellschafter in die GmbH

3. Zurückbehaltung liquider Mittel für die Geschäftsführer im steueroptimalen Umfang - für Krisenzeiten.

4. Abweichendes Wirtschaftsjahr der GmbH - welche dem Unternehmen die Steuerbelastung für das bereits abgelaufene Geschäftsjahr 2019 noch erheblich reduzierte.

Weiters wurde damit erreicht, dass die Steuerbelastung für künftige Jahre auf moderatem Niveau bleibt.

 

Ist die GmbH erst ab einer bestimmten Gewinnhöhe rentabel?

Ich höre Unternehmer oft sagen: Mit der GmbH zahl ich immer 45,625 % Steuern ab dem ersten EURO Gewinn!

Aus rein körperschaftsteuerlicher Sicht ist das korrekt: 25 % KöSt und 27,5 % Kapitalerstragsteuer ab dem ersten Euro Gewinn, machen eine Gesamtsteuerbelastung von 45,625 %.

Ich empfehle Ihnen aber, über den steuerlichen Tellerrand zu schauen. Was meine ich damit?

 

Die GmbH bietet vor allem drei Möglichkeiten, welche Sie bei den übrigen Rechtsformen im KMU-Bereich niemals haben werden:

 

1. Sie können – steuerreduzierend – für Ihre Pension vorsorgen.

2. Sie können sich – steuerneutral – Vermögen in der GmbH aufbauen. Damit meine ich LANGFRISTIG nutzbares Vermögen, wie zum Beispiel Immobilien. Immobilien werden laut einer aktuellen Gewinn-Studie vom Mai 2020 auch nach der Corona Krise den Wert halten und den Wert steigern.

3. Weiters ist klar, dass Sie nur mit der GmbH von der privaten Haftung für Betriebs-Schulden loskommen.

 

Meine Empfehlung daher an Sie: Lassen Sie Ihre steuerliche Situation und die Ihres Unternehmens von mir überprüfen – es zahlt sich jedenfalls aus: Entweder Sie werden sehen, dass Sie sich eine Menge Steuerzahlungen ersparen werden oder Sie bekommen bestätigt, dass ihre Unternehmensstruktur die für Sie optimale ist.

Kundenmeinungen: Überzeugen Sie sich selbst!

,,Herr Mag. Brych ist kompetent, fachlich versiert und überaus genau bei der Ausarbeitung diverser Projekte. Für uns zeichnet sich ein guter Steuerberater, wie er einer ist, dahingehend aus, dass er Fragen beantwortet, die wir noch gar nicht gestellt haben (bzw. die sich uns noch gar nicht gestellt haben). Wir bekommen von Mag. Brych detaillierte und gute ausgearbeitet Varianten zu Problemlösungen, oft verbunden mit einer neuen Idee. Die freundliche und zuvorkommende Art von Mag. Brych macht es Klienten wie uns einfach, mit ihm zusammen zuarbeiten - wir wissen unsere Anliegen sind in besten Händen!"

Elisabeth und Manfred Gasterer

(Geschäftsführer)

 

TECHNOCO LASER MASCHINENTECHNIK GMBH aus St. Valentin

„Unser Steuerberater Thomas Brych mit seinem sympathischen Team ist ein zuverlässiger Partner für den Verein westwinkel, der sowohl die steuerlichen Angelegenheiten als auch die Personalverrechnung kompetent und stets fristgerecht für uns abwickelt. Unser Verein mit 187 Mitgliedern fühlt sich bestens beraten und somit gut aufgehoben.“

Alfred Buchberger

(Projektleiter)

Verein Westwinkel

Positiv an der Zusammenarbeit mit der Kanzlei Brych ist die gleichbleibend gewissenhafte und  kompetente Arbeitsweise, sowie die ganzheitliche Betreuung in allen steuerlichen und  rechtlichen Belangen,samt Buchhaltung und Lohnverrechnung.

 

Auf eine gute, persönliche Kommunikation wird von allen  Teammitgliedern Wert gelegt, so können wir diese auch als sehr gelungen rückmelden.

 

Bei Fragen und eventuellen Hilfestellungen reagieren Herr Mag. Brych und sein Team sehr kompetent und ist jederzeit an guten Lösungen bemüht.

 Christian Findt und Edgar Aflenzer (Geschäftsführer)

 

Christian Findt und Edgar Aflenzer GesmbH

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