top of page

Anspruchszinen für Steuernachzahler

Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!

Heuer wieder Anspruchszinsen für Steuernachzahlungen 2021

Ab 1. Oktober kommt es für Nachzahlungen aus der Einkommen- und

Körperschaftsteuer des vorigen Kalenderjahres zur Verrechnung von Anspruchszinsen (derzeit 1,88 %p. a.), wenn Ihre Steuererklärungen 2021 nach dem 30.9.2022 eingereicht werden. f1

 

Das heißt, falls in diesem Fall Ihre Vorauszahlungen für 2021 wesentlich zu niedrig waren und Sie aufgrund wesentlich höherer Gewinne 2021 mit einer höheren Steuernachzahlung für 2021 rechnen müssen, dann können Sie die Verzinsung durch Leisten einer Anzahlung bis zum 30.9.2022 vermeiden.

Ein Beispiel: Steuernachzahlung für 2021 geschätzt: 20.000,--. Die Steuererklärungen werden im Jänner 2023 eingereicht --> Die Zinsen für 4 Monate wären rd. EUR 125,--

(EUR 20.000,-- x 1,88 % : 12 Monate x 4 Monate).

Zwei weitere Lösungsmöglichkeiten, welche ich Ihnen zu diesem Thema anbieten kann:

1. Sie haben die Möglichkeit, meiner Kanzlei die Zustellvollmacht für Ihre Finanzamt-Schriftstücke zu erteilen. Damit erhalten wir auch all Ihre Bescheide, also auch Vorauszahlungsbescheide. Dadurch wäre es uns möglich das Thema unterjährig für Sie zu klären.

2.Alternativ schicken Sie uns den bzw. die Vorauszahlungsbescheide umgehend durch und beauftragen uns mit der Überwachung Ihrer Steuernachzahlungen.

 

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Auskünften gedient zu haben und stehe Ihnen für weitere

Fragen dazu gerne zur Verfügung.

Ihr Steuerberater Mag. Thomas Brych

Im Büro
Thomas-Brych-Farbe-008_3_16_9.jpg

Mag. Thomas Brych

Steuerberater und Unternehmensberater

  • Buchhaltungen seit 1994

  • Bilanzierung und Steuerrecht seit 1996

  • Abteilungsleitung seit 2001

  • Digitalisierung in der Verwaltung seit 2002

  • Prozessmanagement seit 2006

  • Unternehmensberatung seit 2010

  • Lohnverrechnung seit 2012

  • Wirtschaftsprüfung seit 2019

Kundenmeinungen: Überzeugen Sie sich selbst!

,,Herr Mag. Brych ist kompetent, fachlich versiert und überaus genau bei der Ausarbeitung diverser Projekte. Für uns zeichnet sich ein guter Steuerberater, wie er einer ist, dahingehend aus, dass er Fragen beantwortet, die wir noch gar nicht gestellt haben (bzw. die sich uns noch gar nicht gestellt haben). Wir bekommen von Mag. Brych detaillierte und gute ausgearbeitet Varianten zu Problemlösungen, oft verbunden mit einer neuen Idee. Die freundliche und zuvorkommende Art von Mag. Brych macht es Klienten wie uns einfach, mit ihm zusammen zuarbeiten - wir wissen unsere Anliegen sind in besten Händen!"

Elisabeth und Manfred Gasterer

(Geschäftsführer)

 

TECHNOCO LASER MASCHINENTECHNIK GMBH aus St. Valentin

„Unser Steuerberater Thomas Brych mit seinem sympathischen Team ist ein zuverlässiger Partner für den Verein westwinkel, der sowohl die steuerlichen Angelegenheiten als auch die Personalverrechnung kompetent und stets fristgerecht für uns abwickelt. Unser Verein mit 187 Mitgliedern fühlt sich bestens beraten und somit gut aufgehoben.“

Alfred Buchberger

(Projektleiter)

Verein Westwinkel

Positiv an der Zusammenarbeit mit der Kanzlei Brych ist die gleichbleibend gewissenhafte und  kompetente Arbeitsweise, sowie die ganzheitliche Betreuung in allen steuerlichen und  rechtlichen Belangen,samt Buchhaltung und Lohnverrechnung.

 

Auf eine gute, persönliche Kommunikation wird von allen  Teammitgliedern Wert gelegt, so können wir diese auch als sehr gelungen rückmelden.

 

Bei Fragen und eventuellen Hilfestellungen reagieren Herr Mag. Brych und sein Team sehr kompetent und ist jederzeit an guten Lösungen bemüht.

 Christian Findt und Edgar Aflenzer (Geschäftsführer)

 

Christian Findt und Edgar Aflenzer GesmbH

bottom of page